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Cochlea-Implantate überwinden die Taubheit
Stille wird sehr unterschiedlich erlebt. Für den einen ist sie höchst willkommen, für andere dagegen äußerst belastend. Während Menschen, die unter Tinnitus leiden, viel dafür geben würden, von den quälenden Dauergeräuschen in ihren Ohren befreit zu werden und einmal von absoluter Stille umgeben zu sein, fühlen sich Taube und hochgradig Schwerhörige wie in einem Gefängnis der Tonlosigkeit und damit von der Teilnahme am normalen Leben ausgeschlossen.
Cochlea-Implantate (CI) können sie aus dieser Isolation befreien. Ihr Einsatz beginnt dort, wo herkömmliche Hörgeräte wenig oder gar nichts mehr ausrichten. Die Ursprünge der in den Fünfziger- und Sechzigerjahren entwickelten und seit 1972 eingeführten Cochlea-Implantate gehen bis zur Wende des 18. zum 19. Jahrhundert zurück. Damals erfand der berühmte italienische Physiker Allessandro Conte di Volta die "Voltaische Säule", eine Vorstufe unserer elektrochemischen Batterien. Bei einem seiner ersten Versuche steckte er sich die beiden Elektroden in die Ohren und hörte durch diese Schließung des elektrischen Schaltkreises ein Rauschen oder Brummen. Volta konnte allerdings nicht ahnen, dass er damit die Grundlage für die Entwicklung der modernen Hörhilfe Cochlea-Implantat geschaffen hatte.
Ein altes Prinzip – genutzt für Hightech-Hörhilfen
Bei Gesunden wird der akustische Reiz der Schallwellen, die durch den Gehörgang und über das Trommelfell in das Innenohr dringen, durch die Bewegung der feinen Haarsinneszellen in der Hörschnecke (Cochlea) in ein elektrisches Signal umgewandelt, das den Hörnerv aktiviert. Man kann die Funktion der Cochlea in etwa mit der eines körpereigenen Mikrofons vergleichen. Da bei Menschen, die unter starker Schwerhörigkeit oder Hörverlust leiden, die winzigen motorischen Einheiten der Haarzellen fehlen oder verkümmert sind, kann der Schall nicht aufgenommen, transformiert und an das Hörzentrum in der Hirnrinde weitergeleitet werden. Diese Aufgabe der Hörschnecke kann das Cochlea-Implantat bis zu einem gewissen Grad übernehmen. Im Unterschied zu Hörgeräten, die schallverstärkend wirken, ersetzen die in die Hörschnecke eingesetzten Elektroden die signalverarbeitenden Haarzellen, indem sie durch elektrische Stimulierung des Hörnervs eine akustische Wahrnehmung erzielen. Ein Cochlea-Implantat besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen, erstens dem eigentlichen Implantat, das in einem chirurgischen Eingriff unter Vollnarkose in den Schädelknochen hinter dem Ohr eingesetzt wird, und zweitens dem Sprachprozessor mit der Sendespule. Er wird, wie ein Hörgerät hinter dem Ohr getragen.
Die Umwandlung von Tönen in elektrische Signale
Der Sprachprozessor nimmt die Schallwellen durch ein Mikrofon auf, passt sie mithilfe seines Mini-Computers an die elektrische Sensibilität und Aufnahmefähigkeit des Hörnervs des jeweiligen Patienten an und leitet die adaptierten elektrischen Impulse über ein Kabel an die Sendespule weiter. Diese übermittelt sie drahtlos an das Implantat und seine Elektroden. Die Sendespule, ein kreisrundes Plättchen mit einem Durchmesser von ca. 2,5 cm, wird durch den Magneten des Implantatkörpers, der direkt unter der Spule im Schädelknochen sitzt, auf der Kopfhaut festgehalten. Der Implantatkörper empfängt mit seiner Elektronik die Impulse der Sendespule und gibt sie über die in die Cochlea operativ eingesetzten Elektroden an den Hörnerv weiter. Moderne Implantate enthalten 12 bis 22 Elektroden. Gemessen an den 3.000 Haarzellen, die im gesunden Innenohr den Hörnerv anregen, kann ein von einem Cochlea-Implantat ausgelöster Hörreiz natürlich nur ein eingeschränktes Klangbild des akustischen Signals herstellen. Indiziert ist ein Cochlea-Implantat, wenn ein Patient in einem Hörtest mit einsilbigen Worten bei einem Sprachschallpegel von 65 Dezibel mit Hörgeräten nicht mehr als 40 Prozent der Wörter richtig versteht. Die Cochlea-Implantation kommt für Patienten jeden Alters infrage, von gehörlos geborenen oder früh ertaubten Kindern bis zu spät ertaubten und beidseitig hochgradig schwerhörigen Erwachsenen. Gehörlose Kinder sollten so früh wie möglich – das heißt bereits im ersten Lebensjahr mit einem Cochlea-Implantat versorgt werden, da die Entwicklung ihrer Hörbahnen sowie das Erlernen und die Ausbildung der Sprache von sehr frühzeitigen und möglichst vielseitigen akustischen Eindrücken (Sprache, Geräusche, Töne und Klänge) abhängig sind. Die Kosten sowohl für die einseitige als auch für die beidseitige Implantation werden von den Krankenkassen komplett übernommen.






